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Betriebswirtschaftliche Prüfungen können sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergeben oder freiwillig im Auftrag des Mandanten erfolgen, um zusätzliche Erkenntnisse über betriebswirtschaftliche Sachverhalte zu gewinnen.
 
Diese Seite informiert Sie über die wesentlichen Funktionen eines Wirtschaftsprüfers Bereich der Prüfung von Sachverhalten. Jahresabschlüsse können freiwillig oder auf Grundlage zwingender Vorschriften in Abhängigkeit der Größe des Unternehemens erfolgen. Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen dürfen ausschließlich von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden. Nach Abschluss der Jahresabschlussprüfung wird ein Testat erteilt, das Auskunft über das Ergebnis der Prüfung gibt. 
 
 
 
 
 
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
 
Jahresabschlussprüfungen:
Sonderprüfungen:
  • Prüfung von Jahresabschlüssen
     
    Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z.B. GmbH, AG, KG)
     

  • Prüfung von  Konzernabschlüssen
     

 
 
Sonderprüfungen
  • Sonderprüfungen im Zusammenhang mit Subventionen und sonstigen Zuwendungen
     
  • Prüfung von Planbilanzen und Prognoserechnungen
     
  • Sonderprüfungen im allgemeinen
     
    Prüfung von betriebswirtschaftlichen Sachverhalten nach Befürfnissen des Auftraggebers
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
     
  • Unterschlagungsprüfung
     
  • Makler- und Bauträgerprüfung
     
  • Mittelverwendungsprüfung
     
  • Sanierungsprüfungen
     
  • Prüfung von Umwandlungen
     
  • Prüfung von Geschäftsführungsmaßnahmen und Kapitalveränderungen
     
  • Prüfung wegen Unterbewertung und fehlender Angaben
     
  • Prüfung von Abhängigkeitsverhältnissen
     
  • Prüfung von Unternehmensverträgen, Eingliederungen und Squeeze out
     
  • Beurteilung von Verkaufsprospekte
     
    Beurteilung von Verkaufsprospekten und Erstellung von Gutachten nach IDW Standard S4
     
    Aufnahme von Kapital am grauen Kapitalmarkt
     
  • Prüfung von Liquidationseröffnungsbilanz und Erläuterungsbericht
     
  • Prüfung von Liquidationsabschlüssen und Lageberichten
     
  • Gründungsprüfung
     
  • Nachgründungsprüfung
     
  • Prüfung besonderer Vorgänge
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