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GESCHLOSSENE FONDS
 
 
Der Inhalt eines Verkaufsprospektes einer Vermögens-anlage i.S.d. § 8 f Abs. 1 Verkaufs-prospektgesetz ist durch die Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufs-prospekte detailiert beschrieben. Die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) prüft die Vollständigkeit der nach dieser Verordnung zu tätigenden Angaben. Eine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit und Plausibilität erfolgt jedoch nicht.
 
Diese Prüfung kann durch einen Wirtschaftsprüfer auf freiwilliger Basis übernommen werden.
 
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) legte in dem IDW Standard IDW S4 die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverant-wortlichkeit Verkaufsprospekte über Vermögensanlagen unter Bezug-nahme auf diesen IDW Standard beurteilen und hierüber ein Prospektgutachten erstellen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wir erstellen Gutachten über die Beurteilung von Verkaufsprospekten und unterstützen Sie bei der Erstellung oder Übernehmen die Erstellung insgesamt.
 
Grundlage sind jeweils die Ausführungen des IDW S4 Standards, die über die Anforderungen der Verord-nung über Vermögens-anlagen-Verkaufsprospekte hinausgeht.
 
Hierdurch wird dem Anleger  eine weitgehenste Sicherheit hinsichtlich der Qualität der Informationen über die Vermögensanlage bzw. den Anlagegegenstand gegeben und anderseits auf Seiten des Anbieters Haftungsrisiken gebannt.
 
wichtige Branchen sind unter anderem:
 
- Immobilien (z.B. Business Center, Hotel, Seniorenheime, ...)
 
- Medien (Musik und Film)
 
- alternative Ernergie (z.B. Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen ..)
 
- Neue Technologien
 
- Venture Capital
 
usw.
 
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